Samstag, 5. Juli 2014

Neue Allgemeinverfügung über das Angeln im Strelasund, Rassower Strom, Wieker Bodden und der Having

Seite dem 1.7.14 besteht eine neue Allgemeinverfügung des LALLF die besagt das in folgenden Küstengewässern, ---  Strelasund, Rassower Strom, Wieker Bodden und der Having --- wärend des Angelns das Boot fest verankert sein muss. Ausgenommen hiervon ist Driftangeln unter Verwendung eines Treibankers der auch in Form und Größe vorgeschrieben ist.


Noch einmal kurz und verständlich, in den oben genannten Küstenabschnitten darf nur vom verankerten Boot oder mit einem der Vorschriften entsprechenden Driftsack/Anker geangelt werden. Wer diesen nicht benutzt und beim Driftangeln ohne selbigen erwischt wird begeht wohl eine Ordnungswiedrigkei.