Seite dem 1.7.14 besteht eine neue Allgemeinverfügung des LALLF die
besagt das in folgenden Küstengewässern, --- Strelasund, Rassower
Strom, Wieker Bodden und der Having --- wärend des Angelns das Boot fest
verankert sein muss. Ausgenommen hiervon ist Driftangeln unter
Verwendung eines Treibankers der auch in Form und Größe vorgeschrieben
ist.
Noch
einmal kurz und verständlich, in den oben genannten Küstenabschnitten
darf nur vom verankerten Boot oder mit einem der Vorschriften
entsprechenden Driftsack/Anker geangelt werden. Wer diesen nicht benutzt
und beim Driftangeln ohne selbigen erwischt wird begeht wohl eine
Ordnungswiedrigkei.